Stiftungsrecht
Die Errichtung und die laufende Betreuung von gemeinnützigen Stiftungen sowie von Familienstiftungen einschließlich der Begleitung gegenüber der Aufsichtsbehörde und den Finanzämtern zählt ebenfalls zu unseren Kernkompetenzen.
Hierzu gehört auch die Beratung der Stiftungsorgane.